Therapieablauf

Ärztliche Verordnung

Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung ist ein Verordnungsschein von Ihrem Praktischen Arzt oder Facharzt.

Die Verordnung muss neben persönlichen Daten eine medizinische Diagnose, Anzahl und  Art der Therapie sowie die zeitliche  Dauer der Behandlungseinheiten beinhalten.

Bezahlung/Kostenrückerstattung

Als Wahltherapeutin kann ich Ihre Behandlung nicht direkt mit der Krankenkasse abrechen. Mit Therapieabschluss erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die vorerst von Ihnen per Erlagschein oder Online-Banking unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer zu begleichen ist. Danach können Sie die Honorarnote mit dem Zahlungsbeleg und der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Die Krankenkasse erstattet Ihnen je nach Kassentarif einen Teil der Kosten zurück. Restbeträge übernehmen meist Zusatz- oder Unfallversicherungen, am besten klären Sie dies noch vor Therapiebeginn mit Ihrer jeweiligen Versicherung.

Befunde

Um einen bestmöglichen Überblick über Ihr Beschwerdebild bekommen zu können zählen neben dem Anamnesegespräch und dem physiotherapeutischen Erstbefund auch bereits vorhandene Untersuchungsergebnisse, Röntgenbilder oder MR- Befunde. Bitte bringen Sie diese zum ersten Termin mit.

 

Außerdem zu beachten

Bitte bringen Sie zu Therapie ein großes Badetuch oder Leintuch mit. Während der Therapie von Vorteil ist bequeme Kleidung.

Eine Therapieeinheit dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten und richtet sich in der Gestaltung nach Ihren Beschwerden und Bedürfnissen. Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht einhalten können, bitte ich um telefonische Absage 24 Stunden zuvor. Kurzfristig  oder nicht eingehaltene Termine werden zur Gänze in Rechnung gestellt.

 

Bewegt in die Zukunft

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